Auswirkungen auf den Besuch in den Duisburger Hallen
Bei einem Besuch der Mercatorhalle/Rheinhausen-Halle/Glückauf-Halle sind folgende Hygienevorschriften gem. der aktuellen CoronaSchVO NRW einzuhalten.
Die Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten der jeweiligen Halle die Erfüllung eines der 3G’s (genesen, vollständig geimpft, getestet) nachweisen sowie ein persönliches Ausweisdokument als Legitimation vorweisen können.
Tests gelten nur PCR- oder Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 48 Stunden und durch ein offizielles Labor bescheinigt sind.
Im gesamten Gebäude herrscht Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.